Gewässerrandstreifen im Landkreis Dingolfing-Landau

Seit Dezember 2023 werden die Gewässer III. Ordnung im Landkreis Dingolfing-Landau durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut begangen und hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Art.16 (2) BayNatSchG eingestuft. In diesem Zusammenhang werden rund 1100 km Gewässer III. Ordnung kartiert. Die Einstufung der Gewässer I. und II. Ordnung ist bereits erfolgt.

Die Ergebnisse, alle Gewässer an denen zukünftig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss, werden im Rahmen einer Vorabveröffentlichung auf der Homepage des WWA Landshut in Karten gemeindeweise dargestellt. Während dieser Vorabveröffentlichung haben Interessierte die Möglichkeit, Kenntnis über den vorläufigen Bearbeitungsstand zu erlangen und Rückfragen und Hinweise an das Team des Gewässerrandstreifenprojekts zu senden. Der Termin für die Vorabveröffentlichung wird zeitnah Landratsamt, Gemeinden, BBV, AELF und relevanten Verbänden sowie über weitere Informationsportale bekannt gegeben.

Eine Veröffentlichung des finalen Ergebnisses wird zum 01.07.2025 im UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt angestrebt.

Der aktuelle Begehungsstand für den Landkreis Dingolfing-Landau ist der folgenden Grafik zu entnehmen. Sie wird fortlaufend aktualisiert.

Fortschritt Erhebung Gewässerrandstreifenkulisse Bild vergrössern Fortschritt Erhebung Gewässerrandstreifenkulisse